Häufige Fragen zum Förderverein

An dieser Stelle möchten wir gerne einige Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, dann senden Sie uns einfach eine e-Mail an folgende Adresse:

E-Mail

 

Alle Informationen zur Mitgliedschaft im Förderverein finden sie auch in unserer Vereinssatzung.

 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag ?

Wir haben keinen festen Mitgliedsbeitrag. Jeder soll soviel geben, wie er möchte bzw. sich leisten kann. Der Mitgliedsbeitrag ist immer ein Jahresbeitrag und gilt für die Dauer eines Schuljahres.

Der minimale Jahresbeitrag für Familien beträgt 10,- Euro – das ist weniger als 1,- Euro pro Monat.

Für juristische Personen (z.B. Firmen) beträgt der minimale Jahresbeitrag 30,- Euro.

Neben dem Jahresbeitrag können dem Förderverein auch Einzelspenden überwiesen werden. Für alle Spenden und den Jahresbeitrag stellen wir selbstverständlich eine Spendenquittung aus.

Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag bezahlen ?

Am einfachsten ist es für Sie und für uns, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung geben. Wir kümmern uns dann darum, dass Ihr Mitgliedsbeitrag rechtzeitig abgebucht wird. In der Regel erfolgt der Einzug der Mitgliedsbeiträge im November / Dezember eines Schuljahres.

Sie können den Mitgliedsbeitrag natürlich auch persönlich überweisen. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, die Überweisung bis spätestens November vorzunehmen.

Unsere Bankverbindung:

Kontonummer 9717752 bei der Sparkasse Hattingen, Bankleitzahl 430 510 40.

Kann ich dem Förderverein eine Spende zukommen lassen ?

Ja!

Falls Sie dem Förderverein eine Spende zukommen lassen möchten, so überweisen Sie diese bitte auf das gleiche Konto wie die Mitgliedsbeiträge. Selbstverständlich bekommen Sie für jede Spende von uns eine Spendenquittung.

Bekomme ich für meine Beiträge eine Spendenquittung ?

Ja!

Der „Verein der Freunde und Förderer der Gem.-Grundschule Hattingen-Holthausen e.V.“ ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden können gegen Vorlage der Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Jedes Mitglied bekommt im Frühjahr unaufgefordert eine Spendenquittung über die geleisteten Mitgliedsbeiträge von uns zugestellt.

Wie ist das Vereinsjahr definiert ?

Das Vereinsjahr ist immer ein Schuljahr. Das Vereinsjahr geht vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Der Mitgliedsbeitrag gilt immer für ein Vereinsjahr.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen ?

Ganz einfach – Sie können formlos schriftlich, telefonisch oder persönlich bei einem Vorstandsmitglied ihre Mitgliedschaft kündigen. Eine Kündigung ist immer nur zum Ende eines Schuljahres zum 31. Juli möglich. Kündigungen, die nach dem 31. Juli eines Jahres erfolgen, können wir gemäß der Vereinssatzung nur zum Ende des Folgejahres vornehmen. In diesem Fall wird noch ein Jahresbeitrag fällig.

Bitte schicken Sie ihre schriftliche Kündigung an folgende Postadresse:

Förderkreis Holthausen, R. Bonmann, Am Hagen 8, 45527 Hattingen (oder Sie geben sie einfach im Sekretariat der Schule ab)

Falls Sie bei der Beitrittserklärung eine befristete Mitgliedschaft angegeben haben, dann brauchen Sie nicht zu kündigen. Die Kündigung wird automatisch zum Ende des angegebenen Schuljahres gültig.