Liebe Eltern,
im Rahmen der Neugestaltung des Infektionschutzgesetzes ändern sich noch vor den Osterferien die Regelungen zur Test- und Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Dies geht aus der Schulmail vom 18.03.22 hervor: SchulMail vom 18. März 2022[3105] (bitte für weitere Informationen auf den Link klicken).
Für die Maskenpflicht gilt demnach Folgendes:
„Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen
Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und
jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden
freiwillig eine Maske zu tragen.“
Für das anlasslose Testen gilt:
„Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten
Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen
und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. (…) Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen (wird) nach den
Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“
Das Team der GGS Holthausen