A

 

Abholzeiten:
Kinder, die nicht in der Betreuung (Offene Ganztags Schule) angemeldet sind, werden gemäß ihres Stundenplans abgeholt. Die Betreuungskinder werden je nach Vertrag um 13.20 Uhr oder ab 15.00 Uhr an der jeweiligen Betreuung abgeholt. Nähere Informationen zu unseren Betreuungsangeboten erhalten Sie bei unserem Betreuungsteam oder der Stadt Hattingen.

 

Arbeitsgemeinschaften:
Im Nachmittagsbereich bis 17.00 Uhr bieten wir (Schule und OGS) wechselnde AGs für Kinder aller Jahrgangsstufen an; z.B. Tanz-AG, Schach-AG oder die „Laborfüchse“. Hierbei werden wir von außerschulischen Kooperationspartnern wie beispielsweise der Musikschule mit ihrem musikalischen Angebot mit den JeKits unterstützt. Die AGs beginnen in der Regel in der 4. Schulwoche nach den Sommerferien. Den aktuellen AG-Plan finden Sie in den Räumen der OGS.

Bei Angeboten, die über die Schule erfolgen, wie z.B. die Chor-AG, Zeitungs-AG oder Computer-AG, erhalten Sie die Informationen über die Klassenlehrer. Wenn sich Ihr Kind für eine AG entscheidet, muss es auch regelmäßig daran teilnehmen.

 

Abmeldungen im Krankheitsfall:
Sollte Ihr Kind erkranken, benachrichtigen Sie die Schule und die Betreuung bitte telefonisch noch vor dem Unterrichtsbeginn (02324-935104) und reichen eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung nach.
Sollte Ihr Kind für längere Zeit (ab 3 Tagen) erkranken, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.
Des Weiteren benötigen wir immer eine ärztliche Bescheinigung vor und nach den Ferien sowie vor und nach den beweglichen Ferientagen.
Sollte Ihr Kind Fieber haben, so muss es erst 48 Stunden fieberfrei sein, ehe es wieder zur Schule kommen darf.
Wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit wie z.B. Diphterie, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. erkrankt ist oder unter Befall von Kopfläusen leidet, sollten Sie es unbedingt zu Hause lassen und uns so schnell wie möglich benachrichtigen, damit wir uns richtig verhalten können – entsprechend der dann für uns geltenden Vorschriften.
Falls es sich um eine Krankheit handelt, die unter das Infektionsschutzgesetz fällt, dürfen Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule schicken, wenn der Arzt Ihnen eine schriftliche Bestätigung mitgibt, dass Ihr Kind gesund ist.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die „Belehrung für Eltern über das Infektionsschutzgesetz“, die Sie unter Punkt I (Infektionsschutz) und auf unserer Homepage finden.

 

B

 

Betreuung:
An der Grundschule Holthausen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind entweder in der Offenen Ganztagsschule ganztägig oder in der Vormittagsbetreuung (Verlässlicher Vormittag) bis zum Unterrichtsende betreuen zu lassen.

Offene Ganztagsschule (OGS)
In der Trägerschaft der Stadt Hattingen kann Ihr Kind täglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr betreut werden. (Tel. 391 22 52)

Verlässliche Vormittagsbetreuung (VV)
Während der Unterrichtszeit kann Ihr Kind am Vormittag von 7.45 Uhr bis 13.20 Uhr betreut werden. (Tel. 0160-98735477)
Nähere Informationen zu unseren Betreuungsangeboten erhalten Sie bei unserem Betreuungsteam oder der Stadt Hattingen.

Beurlaubung:
(Die folgenden Regeln gelten im Rahmen des Schulgesetzes)
Wenn Ihr Kind beim Arzt aus wichtigen Gründen einen Vormittagstermin wahrnehmen muss oder wenn es in der Familie einen wichtigen persönlichen Anlass gibt (z.B. Kommunion, Hochzeit, Trauerfall), sollten Sie eine Beurlaubung schriftlich beantragen:
bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres genehmigt der/die Klassenlehrer/in
bis zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres genehmigt die Schulleitung
eine Kur genehmigt die Schulleitung
darüber hinaus muss das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm die Genehmigung erteilen.
Bitte beachten Sie:
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien sowie bei beweglichen Ferientagen darf Ihr Kind nur in dringenden Fällen von der Schulleitung beurlaubt werden. Diese Beurlaubung ist nur einmal während der gesamten Grundschulzeit möglich. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.

C

 

„Chemie“:
Damit die Chemie zwischen Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und der Betreuung stimmt, pflegen wir eine offene und konstruktive Atmosphäre. Bei Sorgen und Anregungen stehen Ihnen die Klassenlehrer*innen, die Schulleitung und die Elternvertreter*innen zur Verfügung.

Computerraum:
Die Grundschule Holthausen verfügt über einen Computerraum, der mit 15 PCs mit Internetzugang und einem Drucker ausgestattet ist und für Recherche und Medienerziehung genutzt wird. Außerdem befinden sich in jeder Klasse 2 Laptops mit Internetzugang.

 

D

 

Dinge, die nicht in die Schule gehören:
Diese Liste würde den Rahmen sprengen, jedoch eine wichtige Bitte: Dinge, die nicht zum Schulalltag gehören, sollten zu Hause bleiben. Die Schule haftet generell nicht für verlorene Utensilien. Umso ärgerlicher, wenn etwas verschwindet. Bitte markieren Sie die Materialien Ihrer Kinder mit Namen; so lässt sich oft noch etwas finden, was schon verloren geglaubt war.

Daten:
Bitte teilen Sie Änderungen von persönlichen Daten (wie Änderung des Namens, der Telefonnummer, Anschrift, Sorgeberechtigung etc.) unverzüglich und schriftlich unserer Schulsekretärin, dem/der Klassenlehrer/in sowie der Betreuung mit.